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   OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22   

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https://dejure.org/2022,3534
OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22 (https://dejure.org/2022,3534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22 (https://dejure.org/2022,3534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 3 Ss OWi 41/22 (https://dejure.org/2022,3534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Mitzieheffekt, Augenblicksversagen

  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 2 S 1 StVG
    Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV, Nr. 132.3 BKat

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verhängung eines Fahrverbots bei den sog. Regelverstößen

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Atypische Rotlichtverstöße - Augenblicksversagen in Form des Mitzieheffektes

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Absehen vom Fahrverbot bei Augenblicksversagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 25 Abs 2 S 1 StVG
    Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV , Nr. 132.3 BKat

  • rechtsportal.de

    § 25 Abs 2 S 1 StVG
    Voraussetzungen des Absehens von einem Regelfahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot beim Rotlichtverstoß - Mietzieheffekt und Augenblicksversagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 221
  • NZV 2022, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß in Ausnahmefall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV , Nr. 132.3 BKat indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , weshalb es regelmäßig eines Fahrverbots bedarf; ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt ist (Anschluss an BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117 ; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20).

    Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers muss daher nicht gesondert geprüft werde, ob ein grober Verstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, sondern allein, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles ein Ausnahmefall gegeben ist, der atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NZV 1992, 117, 119; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 7).

    Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.).

    Der Handlungsunwert kann insbesondere durch ein sog. Augenblicksversagen sowie durch den sog. Mitzieheffekt gemindert sein (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.12.2004 - 2 Ss- OWi 411/04, BeckRS 2004, 151752 Tz. 9; Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 9 ff.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV , Nr. 132.3 BKat indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , weshalb es regelmäßig eines Fahrverbots bedarf; ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt ist (Anschluss an BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117 ; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20).

    Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers muss daher nicht gesondert geprüft werde, ob ein grober Verstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, sondern allein, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles ein Ausnahmefall gegeben ist, der atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NZV 1992, 117, 119; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 7).

    Das Amtsgericht hat dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung gegeben und die dem Urteil zu Grunde gelegten Ausführungen sind nachvollziehbar und schlüssig (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NZV 1992, 117, 120; OLG Frankfurt aaO, Tz. 8).

  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    Der Handlungsunwert kann insbesondere durch ein sog. Augenblicksversagen sowie durch den sog. Mitzieheffekt gemindert sein (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.12.2004 - 2 Ss- OWi 411/04, BeckRS 2004, 151752 Tz. 9; Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 9 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
    a) Bei Vorliegen eines Regelfalles kann nach der Rechtsprechung nur in solchen Fällen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, in denen der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zugunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss- OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 3 Ss OWi 1048/22

    Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße

    Ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung gerechtfertigt ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 3 Ss-OWi 41/22; BGHSt 38, 125).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 3 Ss OWi 415/22

    Absehen von Fahrverbot bei besonderer Härte

    Zeichnet sich der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen durch wesentliche Besonderheiten aus, so kann der Tatrichter dennoch die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalls die Verhängung eines Fahrverbots unangemessen ist und der notwendige Warneffekt unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann, wobei das Absehen vom Fahrverbot stets näher zu begründen ist ( BGHSt 38, 231, 237 = NJW 1992, 1397; Senat , Beschl. v. 31.01.2022 - 3 Ss-OWi 41/22, BeckRS 2022, 2657 Tz. 12 f.; König , in: Hentschel aaO., § 25 StVG Rn. 26 m.w.N.).
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